Betroffene Kinder

2,88 Mio. Kinder - mehr als jedes fünfte Kind (unter 18 Jahren) - sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) wachsen in Deutschland in Armut auf. Diese Zahlen werden immer wieder festgestellt, basierend auf dem Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

Die Studie ergab, dass im Juni 2022 1,9 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren SGB II-Leistungen benötigten. Der Anteil der Kinder in SGB II-Haushalten ist im Juni 2022 das erste Mal in fünf Jahren wieder deutlich angestiegen. Bei den jungen Erwachsenen beziehen 7,1 % SGB II-Leistungen – das sind 432.000 junge Menschen unter 25 Jahren. Dabei dürfte bei letzteren insbesondere die hohe Einkommensarmut unter Studierenden und Auszubildenden eine Rolle spielen.

Die aktuellen Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, wie Armut Kinder und Jugendliche begrenzt und ihr Leben bestimmt.

Es zeigte sich, dass minderjährige Kinder überschuldeter Eltern gegenüber minderjährigen Kindern aus Familien mit gesicherten Einkommenslagen

  • seltener einen Rückzugsort oder ruhigen Ort zum Lernen Zuhause (13% im Vergleich zu 0,7% aus Familien mit gesichertem Einkommen) haben
  • sie öfter keinen Computer mit Internet (24% im Vergleich zu 2,2%) haben,
  • weniger kostenpflichtige Unternehmungen mit Freund:innen unternehmen können, was Geld kostet (z.B. ins Kino gehen, Eis essen),
  • seltener Taschengeld erhalten (20% im Vergleich zu 1,1%).

Quelle: Factsheet der Bertelsmann Stiftung (Link) zu Kinder- und Jugendarmut in Deutschland 2023.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus der Studie. Bereits bei Vorliegen eines dieser Mängel liegt eine belastende Situation vor, in der Summe schränken sie jedoch die Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben massiv ein. Die Corona-Krise wird die Situation für arme Kinder und ihre Familien weiter verschärfen. Es ist mit einem deutlichen Anstieg der Armutszahlen zu rechnen.

Um Kindern trotz der Überschuldung der Eltern ein gerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, müssen diese

  • finanziell abgesichert sein
  • schuldenfrei in die Volljährigkeit eintreten
  • bereits früh eine Finanzbildung genießen

Für die Umsetzung bedarf es eines Gleichklangs von Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Recht auf eine Schuldnerberatung für alle.

Für die Umsetzung bedarf es eines Gleichklangs von Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie das Recht auf eine Schuldnerberatung für alle.

Im Jahr 2021 ist der Anteil der ratsuchenden 20- bis 29-Jährigen von 13 % auf 15,7 % gestiegen (Statistik der Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen InsOStat 2021). Im bundesweiten Vergleich sind gerade Berliner Kinder und Jugendliche besonders vom Risiko der Verarmung betroffen.

In Berlin beträgt die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen im bundesweiten Vergleich bei 23,3 % (Factsheet Kinder- und Jungendarmut Deutschland 2023, Bertelsmann Stiftung). Im Ausbildungsalter von 18 bis unter 25 Jahren lag das Armutsrisiko mit 34,2 % am höchsten. Somit ist mehr als jedes vierte Berliner Kind oder Jugendliche und jede:r dritte junge:r Erwachsene armutsgefährdet. Knapp ein Drittel aller in Haushalten mit Alleinerziehenden und Haushalten mit drei und mehr Kindern lebenden sind einem Armutsrisiko ausgesetzt. Die Auswirkungen eines Armutsrisikos auf Kinder und Jugendliche sind fatal.

Auch die Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 29. Mai 2020 nahm sich unter dem Titel „Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“ der Thematik an. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ein Forderungspapier zur Aktionswoche erstellt, welches aufzeigt, was notwendig ist, um gutes Aufwachsen trotz Überschuldung zu ermöglichen.