25.05.2020
Chancenlose Kinder?
Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!
Unter dem Motto „Chancenlose Kinder? – Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“ stellt die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung der Wohlfahrts- und Fachverbände (AG SBV) dieses Jahr die Kinderrechte in den Mittelpunkt. In der Zeit vom 25. bis 29. Mai 2020 wird bundesweit mit verschiedenen Aktionen auf deren Verhältnisse aufmerksam gemacht.
Wie ein gutes Aufwachsen trotz Überschuldung ermöglicht werden kann, zeigt die AG SBV in ihrem Forderungspapier auf:
- Grundlegende finanzielle Absicherung von Kindern
- Finanzielle Allgemeinbildung von klein auf
- Schuldenfrei in die Volljährigkeit
- Gleichklang von Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
- Recht auf Schuldnerberatung für alle
Zum Hintergrund: Überschuldung trifft nicht nur die Schuldnerinnen selbst. Gerade Kinder spüren, wenn ihre Eltern finanzielle Schwierigkeiten haben. Kinder leiden an der Armutssituation, sie können sie oft gar nicht einordnen. Sie spüren aber sehr schnell die Auswirkungen. Eltern sind schnell in Überschuldungssituationen überfordert. Für Alleinerziehende ist die Situation oft noch schwerer zu bewältigen. Die derzeitige Covid-19-Pandemie verstärkt bei vielen Familien die finanziellen Engpässe und Existenzängste noch.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig erste Zahlen aus der Überschuldungsstatistik anlässlich der Aktionswoche und untersucht in diesem Jahr die Zahl der betroffenen Kinder in überschuldeten Haushalten. Ihr Ergebnis: In 35% der überschuldeten Haushalte lebte 2019 mindestens ein Kind. Weitere knapp 10 % dieser Überschuldeten hatten mindestens ein Kind, das außerhalb des eigenen Haushalts wohnte (Siehe Pressemitteilung vom 25.5.2020).
Diese Zahlen spiegeln sich auch in der Klientel der Berliner Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen: so lebte in 15,1% der überschuldeten Haushalte 2019 mindestens ein Kind unter 7 und in 20,8% mindestens ein Kind im Alter zwischen 7 und 18 Jahren. Daneben hatten 5,9% der Ratsuchenden mindestens ein nicht im eigenen Haushalt lebendes unterhaltsberechtigtes Kind unter 7 und 14,3% mindestens ein nicht im eigenen Haushalt lebendes unterhaltsberechtigtes Kind im Alter zwischen 7 und 18 Jahren (Quelle: Statistik der Berliner Insolvenzberatungsstellen InsOStat, Stand 31.12.2019).