16.03.2023

EuGH-Gutachten: Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht

SCHUFA Scoring ist Profiling nach DSGVO

In einem Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof beurteilte der EuGH-Generalanwalt die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, als "Profiling" im Sinne der DSGVO.

Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, die darin besteht, ihre Kunden mit Auskünften über die Kreditwürdigkeit Dritter zu versorgen, liefert die SCHUFA Holding AG einem Kreditinstitut einen Score-Wert in Bezug auf Personen. Dieser Score-Wert dient im Alltag oft als Grundlage für die Verweigerung von beispielsweise beantragten Krediten. Die SCHUFA teilt keine Auskunft darüber, welche konkreten Informationen in diese Berechnung eingeflossen waren und welche Bedeutung ihnen in diesem Zusammenhang beigemessen wurde und begründete dies damit, dass die Berechnungsmethode dem Geschäftsgeheimnis unterliege.

Der Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass die Speicherung der Daten durch eine private Wirtschaftsauskunftei nicht auf der Grundlage der Bestimmung der DSGVO rechtmäßig sein könne, wenn die personenbezogenen Daten über eine Insolvenz aus den öffentlichen Registern gelöscht worden seien. Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO.